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Arbeitsrecht

Bearbeitungsschwerpunkte finden sich im Arbeitsrecht insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes.

Wurde durch den Arbeitgeber eine ordentliche oder sogar fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, ist Eile geboten. Wird die gesetzliche Klagefrist versäumt, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar. Daher sollte schnellstmöglich anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Wir überprüfen, ob ein Kündigungsgrund vorgelegen hat, die notwendigen Formalien eingehalten wurden und ob ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgversprechend ist. Es werden alle Möglichkeiten von der Rückkehr in das Unternehmen oder auch eine vergleichsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Zahlung einer Abfindung geprüft und mit dem Mandanten besprochen. Gleich ob im gerichtlichen Verfahren oder in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber stehen wir Ihnen mit dem notwendigen Fachwissen zur Seite.

Auch in anderen Fragen des Arbeitsrechts, wie beispielsweise der Vorbereitung einer arbeitgeberseitigen Kündigung, der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages oder auch Fragen zu Urlaub, Vergütung und Arbeitszeiten werden wir eine gerechte Lösung für Ihr Anliegen herbeiführen.

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
Telefax: 0 56 02 - 92 30 899
eMail: Info@RA-Wiehage.de

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