Die Gründung und Führung eines Unternehmens wirft die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen auf. Dabei kann die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Gesetz sieht deshalb in vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zum Schutz der Beteiligten und des Rechtsverkehrs, aber auch zu Dokumentationszwecken, die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor.
Wir unterstützen und betreuen Unternehmens- und Existenzgründer bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben, z. B. bei Spaltungen und Verschmelzungen, Anteilsabtretungen, Satzungsänderungen wie Sitzverlegungen oder Kapitalerhöhungen und natürlich auch bei der Auflösung und Liquidation.
Die notarielle Beratungs- und Beurkundungstätigkeit umfasst vor allem folgende Rechtsformen:
1. Aktiengesellschaft (AG)
2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
4. Kommanditistengesellschaft (KG)