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Ehe und Partnerschaft

Zu den vermutlich wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben zählt die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ob ehelich oder nichtehelich. Sie erklären sich bereit, mit Ihrem Partner die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz primär die Ehe an. Aber auch sogenannte nichteheliche Partnerschaften finden sich daneben in zunehmender Zahl.

Das Zusammenleben wirft viele Fragen auf, die Sie bedenken sollten. Zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Soll Vermögen (z. B. Immobilien) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Hafte ich für die Verbindlichkeiten meines Partners?
  • Stehen mir bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit Zahlungen zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?

Abhängig davon, ob Sie in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben, fällt die Antwort auf diese Fragen höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, selbständig die passende Regelung zu wählen und individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Die genaue Kenntnis der Gesetzeslage ist dabei Voraussetzung. Wir stehen Ihnen dabei gerne als unparteiischer Berater zur Seite, um Ihnen diese Kenntnisse zu vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag auszuarbeiten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für Ihre persönliche Lebenssituation.

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