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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen bezüglich des Vermögens und aus dem persönlichen Bereich des Vollmachtgebers.

Folgende Punkte können daher Gegenstand der Vorsorgevollmacht sein:

  • Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Pflegeheim oder Krankenhaus)
  • Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten
  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Soweit rechtlich zulässig, Übertragung der Entscheidung in Hinblick auf mögliche Transplantationen
  • Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
  • möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung

Anschrift

Kanzlei Wiehage & Wiehage
Hinter dem Hagen 5
37235 Hessisch Lichtenau

Telefon: 0 56 02 - 92 30 80
Telefax: 0 56 02 - 92 30 899
eMail: Info@RA-Wiehage.de

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